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Zusatzversicherungen Schweiz 2027

Was die Grundversicherung nicht deckt und welche Zusatzversicherung sich für Sie lohnt.

Älteres Paar meditiert auf Yogamatten im Park

Warum eine Zusatzversicherung?

Die Grundversicherung ist das Fundament des Schweizer Gesundheitssystems. Sie deckt Arztbesuche, Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung, Medikamente und Mutterschaft. Die Leistungen sind bei jeder Kasse identisch und gesetzlich vorgeschrieben.

Für viele alltägliche Gesundheitsleistungen reicht die Grundversicherung jedoch nicht aus. Zahnbehandlungen, Brillen, freie Spitalwahl, Komplementärmedizin bei freien Therapeuten, Fitness-Beiträge, erweiterte Rettungsdeckung oder weltweiter Versicherungsschutz sind nur über Zusatzversicherungen gedeckt.

Welche Zusatzversicherung sich lohnt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Im Folgenden erklären wir jeden Leistungsbereich im Detail.

Spitalzusatzversicherung

Freie Spital- und Arztwahl in der ganzen Schweiz

Grundversicherung

Allgemeine Abteilung im Wohnkanton. Die Arztwahl trifft das Spital. Ausserkantonale Behandlung nur bei medizinischer Notwendigkeit.

Zusatzversicherung

  • Halbprivat: Zweibettzimmer, freie Spitalwahl schweizweit, erweiterte Arztwahl. Die beliebteste Spitalzusatzversicherung. Ideal für geplante Eingriffe, bei denen Sie den Spezialisten und das Spital selbst aussuchen möchten.
  • Privat: Einzelzimmer, freie Spitalwahl schweizweit, freie Arztwahl inklusive Chefarztbehandlung. Die umfassendste Deckung. Kürzere Wartezeiten und maximaler Komfort.
  • Flexibel (Flex-Modell): Sie wählen bei jedem Aufenthalt die Stufe: allgemein, halbprivat oder privat. Bei einer höheren Stufe leisten Sie eine Zuzahlung. Flexibel und prämienfreundlich.

Für wen? Für Personen, die Wert auf freie Spitalwahl, kürzere Wartezeiten und mehr Komfort legen. Besonders wichtig bei geplanten Eingriffen wie Knie-Operationen, Geburten oder Rückenoperationen.

Tipp: Viele Kassen bieten auch eine Spitalzusatzversicherung nur für Unfälle an. Diese ist deutlich günstiger und deckt die häufigsten Fälle ab, in denen freie Spitalwahl wirklich zählt.

Zahnversicherung

Grundversicherung

Beschränkt auf schwere Erkrankungen des Kausystems und Unfälle. Zahnbehandlungen, Dentalhygiene, Zahnspangen und Kieferorthopädie sind nicht gedeckt.

Zusatzversicherung

Gedeckt sind Zahnbehandlungen (Füllungen, Wurzelbehandlungen, Kronen), Dentalhygiene, Zahnspangen, Kieferorthopädie und teilweise ästhetische Zahnmedizin. Die Deckung ist sehr unterschiedlich: von CHF 500 bis CHF 5’000 pro Jahr, je nach Kasse und Produkt.

Kostenbeispiele

LeistungKosten
Dentalhygiene (1x jährlich)CHF 150 bis 250
Zahnfüllung (Komposit)CHF 200 bis 500
WurzelbehandlungCHF 800 bis 1’500
ZahnkroneCHF 1’000 bis 2’500
Zahnspange (Kinder)CHF 5’000 bis 15’000
ZahnimplantatCHF 3’000 bis 6’000 pro Zahn

Für wen? Für alle. Zahnbehandlungen sind teuer und nicht planbar. Besonders wichtig für Familien mit Kindern: Zahnspangen kosten schnell CHF 10’000 oder mehr.

Achtung: Viele Zahnversicherungen haben Wartefristen von 6 bis 24 Monaten. Bereits bestehende Zahnprobleme sind in der Regel ausgeschlossen. Deshalb gilt: Je früher, desto besser. Ideal ist der Abschluss bereits für Neugeborene.

Brillen und Kontaktlinsen

Bis CHF 300 pro Jahr

Grundversicherung

Für Kinder bis 18 Jahre: CHF 180 pro Jahr. Für Erwachsene nur bei medizinisch nachgewiesener Notwendigkeit (z. B. nach einer Augenoperation). Brillen und Kontaktlinsen für Erwachsene werden faktisch nicht übernommen.

Zusatzversicherung

Beiträge an Brillen, Kontaktlinsen, Sonnenbrillen mit Sehstärke und Laserbehandlungen (z. B. LASIK). Je nach Kasse CHF 150 bis CHF 300 pro Jahr oder alle 3 Jahre. Einige Kassen beteiligen sich auch an Hörgeräten.

Für wen? Für alle, die eine Brille oder Kontaktlinsen tragen. Über die Hälfte der Schweizer Bevölkerung ist fehlsichtig. Die Beiträge decken die Zusatzprämie oft bereits nach 1 bis 2 Jahren.

Komplementärmedizin und Alternativmedizin

Bis zu 100% der Kosten

Grundversicherung

Beschränkt auf fünf Methoden (Akupunktur, Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophische Medizin, TCM). Und nur, wenn ein Arzt mit anerkannter Zusatzausbildung sie durchführt. Freie Therapeutenwahl ist nicht gedeckt.

Zusatzversicherung

Behandlungen bei anerkannten Therapeuten, auch ohne Arzttitel. Je nach Kasse und Produkt sind folgende Methoden gedeckt: Osteopathie, Akupunktur, TCM, Naturheilkunde, Homöopathie, Massage, Craniosacral-Therapie, Shiatsu, Ayurveda, Kinesiologie, Aromatherapie, Ernährungsberatung.

Beiträge: Je nach Kasse CHF 1’000 bis CHF 5’000 pro Jahr. Einige Kassen übernehmen 75% der Behandlung, andere 90%. Die Anzahl gedeckter Sitzungen ist unterschiedlich.

Für wen? Für Personen, die regelmässig Osteopathie, Massage, Akupunktur oder andere Komplementärtherapien nutzen. Auch für Personen, die die Schulmedizin gezielt mit alternativen Methoden ergänzen möchten.

Tipp: Achten Sie darauf, dass Ihr Therapeut bei einer anerkannten Registrierungsstelle (EMR, ASCA oder SPAK) gelistet ist. Nur dann übernimmt die Kasse die Behandlung.

Rettung, Transport und Bergung

Volle Deckung in der Schweiz und weltweit

Grundversicherung

50% der Rettungskosten, maximal CHF 5’000 pro Jahr. 50% der Transportkosten, maximal CHF 500 pro Jahr. Nur in der Schweiz. Rettung und Rückführung aus dem Ausland sind nicht gedeckt.

Zusatzversicherung

  • Rettung in der Schweiz: Volle Deckung für Rettungseinsätze inklusive Helikopter (z. B. Rega, Air Zermatt). Ein Rega-Helikoptereinsatz kostet im Schnitt rund CHF 4’500. Die Grundversicherung übernimmt davon maximal die Hälfte.
  • Bergrettung: Bergung durch alpine Rettungsdienste bei Wander-, Ski- oder Kletterunfällen. Die Grundversicherung deckt nur einen Bruchteil. Eine Zusatzversicherung übernimmt die vollen Bergungs- und Suchkosten.
  • Transport: Ambulanz- und Krankentransporte zum nächsten geeigneten Spital. Die Grundversicherung deckt maximal CHF 500 pro Jahr. Die Zusatzversicherung übernimmt die vollen Transportkosten.
  • Rettung und Rückführung aus dem Ausland: Medizinische Rückführung in die Schweiz bei Unfall oder schwerer Krankheit im Ausland. Die Grundversicherung übernimmt das nicht. Besonders wichtig für Reisende.

Für wen? Für sportlich aktive Personen (Wandern, Skifahren, Klettern, Velofahren), Familien mit Kindern (Unfallrisiko) und Reisende. In der Schweiz passieren jährlich über 300’000 Sportunfälle.

Tipp: Eine Rega-Gönnermitgliedschaft (CHF 40 pro Jahr für Erwachsene) ist keine Versicherung, sondern eine Spende. Für eine vollständige Deckung empfehlen wir eine Zusatzversicherung.

Psychotherapie und besondere Behandlungsformen

Freie Therapeutenwahl

Grundversicherung

Gedeckt auf ärztliche Anordnung. Seit 2022 auch bei selbständigen Psychotherapeuten mit Krankenkassenzulassung. Die Anzahl Sitzungen ist eingeschränkt.

Zusatzversicherung

  • Erweiterte Psychotherapie: Mehr Sitzungen pro Jahr (je nach Kasse 30 bis 60 Sitzungen), freie Therapeutenwahl und mehr gedeckte Therapieformen.
  • Besondere Behandlungsformen: Kunsttherapie, Musiktherapie, Körpertherapie, tiergestützte Therapie und weitere Ansätze. Bei einigen Kassen auch Paar- und Familientherapie.

Beiträge: Je nach Kasse CHF 1’500 bis CHF 5’000 pro Jahr für Psychotherapie. Eine Einzelsitzung kostet in der Schweiz zwischen CHF 150 und CHF 250.

Für wen? Für Personen, die therapeutische Unterstützung suchen oder bereits in Behandlung sind. Auch vorbeugend sinnvoll: Psychische Gesundheit ist genauso wichtig wie körperliche.

Fitness und Prävention

Bis CHF 600 pro Jahr

Grundversicherung

Kein Bestandteil der Grundversicherung. Keine Beiträge an Fitnessabos oder Präventionskurse.

Zusatzversicherung

Beiträge an Fitnessabos (Fitnessstudio, CrossFit, Bootcamp), Yoga, Pilates, Schwimmkurse, Tanzkurse, Rückengymnastik, Aquafit und weitere Gesundheitsförderung. Je nach Kasse CHF 200 bis CHF 600 pro Jahr.

Für wen? Für alle, die regelmässig Sport treiben oder gesünder leben möchten. Die Fitness-Beiträge decken einen Teil der Zusatzprämie direkt.

Tipp: Prüfen Sie vor dem Abschluss, ob die Kasse Ihr Fitnessstudio oder Ihre Yoga-Schule anerkennt. Die Listen sind meist online verfügbar.

Auslandsschutz und Reiseversicherung

Volle Deckung weltweit

Grundversicherung

Eingeschränkt auf den EU/EFTA-Raum. Leistungen maximal zum doppelten Tarif des Wohnkantons. Rettung und Rückführung aus dem Ausland sind nicht gedeckt. Ausserhalb von EU/EFTA besteht kein Versicherungsschutz.

Zusatzversicherung

  • Weltweiter Schutz: Notfallbehandlungen, Spitalaufenthalte und ambulante Behandlungen weltweit. Gedeckt sind die tatsächlichen Behandlungskosten, nicht nur Schweizer Tarife.
  • Rückführung: Medizinische Rückführung in die Schweiz bei Unfall oder schwerer Krankheit. Ein Ambulanzflug kostet schnell CHF 50’000 bis CHF 200’000.
  • Langzeitaufenthalt: Einige Kassen bieten erweiterten Schutz für Personen, die längere Zeit im Ausland sind (Auslandssemester, Sabbatical, Expats).

Für wen? Für Reisende, Personen mit Auslandssemester oder Sabbatical, Expats und alle, die regelmässig ausserhalb der EU/EFTA unterwegs sind. Auch für Ferien in den USA wichtig, wo Spitalkosten extrem hoch sind.

Wichtige Regeln bei Zusatzversicherungen

Keine Aufnahmepflicht: Warum der Zeitpunkt entscheidend ist

Bei Zusatzversicherungen führen Kassen eine Gesundheitsprüfung durch. Sie können Anträge ablehnen oder Vorbehalte anbringen, das heisst bestimmte Leistungen für 3 bis 5 Jahre ausschliessen.

Je jünger und gesünder Sie beim Abschluss sind, desto besser. Bei Kindern garantiert eine Anmeldung vor der Geburt in der Regel die Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung.

Tipp: Schliessen Sie Zusatzversicherungen ab, solange Sie gesund sind. Später ist es oft schwieriger, teurer oder mit Vorbehalten verbunden.

Splitting: Grund- und Zusatzversicherung bei verschiedenen Kassen

Oft ist es günstiger, die Grundversicherung bei der Kasse mit der tiefsten Prämie zu wählen und die Zusatzversicherung dort, wo Leistungen und Preis am besten passen.

Beim Splitting können Sie die Grundversicherung jedes Jahr wechseln (Aufnahmepflicht), ohne Ihre Zusatzversicherung zu verlieren. Unsere Experten berechnen, ob sich das für Sie lohnt.

Was beeinflusst die Prämie der Zusatzversicherung?

  • Alter bei Abschluss: Je jünger, desto tiefer die Prämie.
  • Geschlecht: Kassen dürfen geschlechterabhängige Prämien berechnen.
  • Gesundheitszustand: Bei Erkrankungen sind höhere Prämien, Vorbehalte oder eine Ablehnung möglich.
  • Deckungsumfang: Je mehr Leistungen, desto höher die Prämie.
  • Wohnkanton: Die Prämien unterscheiden sich je nach Kanton.

Zusatzversicherung kündigen oder wechseln

Die Kündigungsfristen betragen je nach Kasse 3 oder 6 Monate, meist per Ende Kalenderjahr. Kündigen Sie nie, bevor Sie bei einer neuen Kasse aufgenommen wurden.

Die Grundversicherung können Sie unabhängig von der Zusatzversicherung jedes Jahr wechseln. Die Zusatzversicherung bleibt bestehen. Mehr dazu: Krankenkassenwechsel.

Häufige Fragen

Brauche ich eine Zusatzversicherung?

Das hängt von Ihrer Situation ab. Wenn Ihnen Zahnbehandlungen, Brillen, Komplementärmedizin, freie Spitalwahl oder weltweiter Versicherungsschutz wichtig sind, ja. Die meisten unserer Kunden profitieren von mindestens einer Zusatzversicherung.

Kann die Kasse meinen Antrag ablehnen?

Ja. Anders als bei der Grundversicherung gibt es bei Zusatzversicherungen keine Aufnahmepflicht. Kassen führen eine Gesundheitsprüfung durch und können ablehnen oder Vorbehalte anbringen.

Kann ich Grund- und Zusatzversicherung bei verschiedenen Kassen haben?

Ja. Das nennt man Splitting und ist in vielen Fällen die günstigste Lösung. Sie können die Grundversicherung jedes Jahr wechseln, ohne Ihre Zusatzversicherung zu verlieren.

Wann soll ich eine Zusatzversicherung abschliessen?

So früh wie möglich. Je jünger und gesünder Sie sind, desto besser die Konditionen. Für Kinder empfehlen wir den Abschluss noch vor der Geburt. So ist Ihr Kind ab dem ersten Tag umfassend geschützt.

Wie viel kostet eine Zusatzversicherung?

Das ist sehr unterschiedlich. Ambulante Zusatzversicherungen kosten oft zwischen CHF 20 und CHF 80 pro Monat. Zahnversicherungen zwischen CHF 10 und CHF 40. Spitalzusatz halbprivat zwischen CHF 50 und CHF 200.

Werden bestehende Erkrankungen gedeckt?

In der Regel nicht sofort. Viele Kassen schliessen bestehende Erkrankungen über Vorbehalte aus, befristet oder dauerhaft. Einige Produkte haben Wartefristen. Deshalb: Warten Sie nicht, bis ein Problem auftritt.

Wie wirkt sich meine Franchise auf die Zusatzversicherung aus?

Gar nicht. Die Franchise gilt ausschliesslich für die Grundversicherung. Zusatzversicherungen haben eigene Regeln zur Kostenbeteiligung. Sie können eine hohe Franchise mit einer umfassenden Zusatzversicherung kombinieren.

Kann ich die Zusatzversicherung kündigen?

Ja, aber die Kündigungsfristen sind länger als bei der Grundversicherung (3 oder 6 Monate). Kündigen Sie nie, bevor Sie bei einer neuen Kasse aufgenommen wurden.