Versicherungspflicht: Was gilt für Sie?
In der Schweiz müssen alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz eine Grundversicherung abschliessen. Das gilt für Schweizer Staatsangehörige, EU/EFTA-Bürger und Drittstaatsangehörige gleichermassen, sofern sie in der Schweiz wohnen.
Die einzigen Ausnahmen betreffen bestimmte Grenzgänger, Diplomaten sowie Personen, die bereits in einem anderen Land sozialversichert sind. In solchen Fällen empfehlen wir eine persönliche Abklärung durch unsere Krankenkassenexperten.
Die 3-Monats-Frist: Was passiert, wenn Sie nichts tun?
Wer die Frist verpasst, wird vom Kanton einer Krankenkasse zugeteilt. Diese Zuteilung berücksichtigt keine persönlichen Wünsche, kein Modell, keine Franchise und oft auch nicht den günstigsten Preis. Handeln Sie daher frühzeitig.
Das Schweizer Krankenkassensystem einfach erklärt
Die Krankenversicherung in der Schweiz besteht aus zwei Teilen:
Grundversicherung (obligatorisch)
Die Grundversicherung ist für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz Pflicht. Sie deckt alle medizinisch notwendigen Leistungen: Arztbesuche, Medikamente, Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung, Geburten und vieles mehr. Der Leistungskatalog ist bei allen Kassen identisch, die Prämien unterscheiden sich.
Zusatzversicherung (freiwillig)
Die Zusatzversicherung ergänzt die Grundversicherung dort, wo Sie mehr Schutz oder Komfort wünschen: Zahnarzt, Brille, freie Spitalwahl, Komplementärmedizin, Rettung und Transport. Die Kasse kann die Aufnahme in eine Zusatzversicherung ablehnen. Deshalb empfehlen wir einen frühen Abschluss.
Daneben gibt es die Unfallversicherung. Wer in der Schweiz mehr als 8 Stunden pro Woche erwerbstätig ist, ist über den Arbeitgeber unfallversichert. Wenn Sie nicht erwerbstätig sind oder weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten, müssen Sie den Unfallschutz in der Grundversicherung ausdrücklich einschliessen.
Modell und Franchise: Zwei Hebel zum Sparen
Mit dem richtigen Krankenkassenmodell können Sie 10 bis 25% an Prämie sparen. Modelle wie HMO, Hausarzt oder Telmed sind günstiger, weil Sie sich verpflichten, bei Beschwerden zuerst eine bestimmte Anlaufstelle zu kontaktieren. Die Leistungen bleiben identisch.
Die Franchise ist der jährliche Selbstbehalt. Je höher die Franchise, desto tiefer die Prämie. Als Zuzüger haben Sie noch keine eingespielten Arztbeziehungen und kennen Ihren Bedarf noch nicht genau. Wir empfehlen deshalb einen ausgewogenen Einstieg. Unsere Krankenkassenexperten beraten Sie individuell.
Prämienverbilligung: Haben Sie Anspruch?
In der Schweiz haben Personen mit tiefem oder mittlerem Einkommen Anspruch auf staatliche Prämienverbilligung (IPV). Diese wird je nach Kanton unterschiedlich gehandhabt und muss aktiv beantragt werden.
Als Zuzüger sollten Sie diesen Anspruch frühzeitig prüfen. In manchen Kantonen senkt die Prämienverbilligung Ihre monatliche Prämie erheblich. Mehr dazu: Prämienverbilligung.