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Grundversicherung Schweiz 2027

Was sie leistet und wie viel Sie mit dem richtigen Modell sparen.

Familie mit Kind sitzt zusammen am Fenster

Was ist die Grundversicherung?

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) heisst im Alltag Grundversicherung. Sie ist die Pflichtversicherung für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und im Krankenversicherungsgesetz (KVG) geregelt.

Jede Krankenkasse muss alle Personen aufnehmen, die bei ihr eine Grundversicherung abschliessen möchten. Es gibt keine Gesundheitsprüfung. Dieser Kontrahierungszwang garantiert, dass niemand ohne Grundschutz bleibt.

Die Leistungen der Grundversicherung sind gesetzlich vorgeschrieben und bei allen Krankenkassen identisch. Was sich unterscheidet, ist die Höhe der Prämie. Deshalb lohnt sich ein regelmässiger Vergleich.

Gut zu wissen

Weil die Leistungen bei allen Kassen gleich sind, zahlen Sie bei teuren Kassen schlicht mehr für dasselbe.

Was die Grundversicherung leistet

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) legt fest, welche medizinischen Leistungen die Grundversicherung übernimmt. Alle Leistungen müssen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein.

  • Arztbesuche (100% gedeckt): Alle medizinisch notwendigen Konsultationen bei zugelassenen Ärzten in der Schweiz. Hausarzt, Spezialisten, Notaufnahmen.
  • Spitalaufenthalt (allgemeine Abteilung): Stationäre Behandlung in der allgemeinen Abteilung im Wohnkanton, bei Notfall auch kantonsübergreifend. Einen Tagesbeitrag von CHF 15 zahlen Sie selbst.
  • Medikamente (auf der Spezialitätenliste): Verschreibungspflichtige Medikamente, die auf der Spezialitätenliste (SL) des BAG aufgeführt sind.
  • Schwangerschaft und Geburt (ohne Franchise): Vorsorgeuntersuchungen, Geburtsvorbereitungskurse, Entbindung und Nachsorge. Ohne Franchise und ohne Selbstbehalt.
  • Physiotherapie (max. 9 Sitzungen): Bei ärztlicher Verordnung. Maximal neun Sitzungen ohne erneute Verordnung.
  • Psychotherapie (mit Verordnung): Psychologische Psychotherapie auf ärztliche Anordnung.
  • Notfallversorgung (immer gedeckt): Notfallbehandlungen sind immer gedeckt. Unabhängig vom gewählten Modell oder Kanton.
  • Prävention (Impfungen und Vorsorge): Ausgewählte Impfungen gemäss dem nationalen Impfplan sowie Krebsvorsorge-Untersuchungen.

Was die Grundversicherung nicht deckt

Die Grundversicherung hat klare Grenzen. Für folgende Bereiche zahlen Sie selbst oder schliessen eine Zusatzversicherung ab:

  • Zahnarzt (nicht gedeckt): Routinekontrollen, Füllungen, Zahnspangen und Kieferorthopädie sind nicht gedeckt. Ausnahmen gibt es nur bei schweren Erkrankungen des Kausystems.
  • Brille und Kontaktlinsen (nur Kinder): Kosten für Sehhilfen tragen Sie selbst. Die Grundversicherung zahlt Kindern bis 18 Jahre CHF 180 pro Jahr für Brillen.
  • Freie Spitalwahl (Zusatz nötig): Ohne Zusatzversicherung haben Sie Anspruch auf die allgemeine Abteilung im Wohnkanton. Mit einer Spitalzusatzversicherung wählen Sie Spital und Arzt frei.
  • Alternativmedizin (eingeschränkt): Naturheilkunde, Homöopathie, Osteopathie und Akupunktur sind nicht oder nur sehr eingeschränkt gedeckt.
  • Auslandskrankenschutz (nur Notfall): Die Grundversicherung übernimmt Notfallkosten im Ausland nur begrenzt.
  • Psychotherapie (eingeschränkt): Psychotherapie ist nur gedeckt, wenn sie ärztlich angeordnet wird. Die Anzahl Sitzungen und die Therapeutenwahl sind eingeschränkt.
  • Prävention und Fitness (nicht gedeckt): Fitnessbeiträge, Ernährungsberatung und präventive Gesundheitsprogramme sind nicht in der Grundversicherung enthalten.
  • Medikamente (eingeschränkt): Nur Medikamente auf der Spezialitätenliste sind gedeckt. Viele rezeptfreie Medikamente und alternative Präparate zahlen Sie selbst.
  • Transport und Rettung (eingeschränkt): Die Grundversicherung übernimmt 50% der Kosten, höchstens CHF 5’000 pro Jahr für Rettungen und CHF 500 pro Jahr für Transporte.

Was bestimmt die Höhe Ihrer Prämie?

Die Prämie der Grundversicherung ist keine Einheitsgrösse. Vier Faktoren bestimmen, was Sie zahlen:

Wohnkanton

Die Prämien unterscheiden sich je nach Kanton stark. Genf und Basel-Stadt liegen deutlich über dem Schweizer Durchschnitt. Appenzell Innerrhoden und Obwalden gehören zu den günstigsten Kantonen.

Alter

Es gibt drei Altersgruppen: Kinder (0 bis 18), junge Erwachsene (19 bis 25) und Erwachsene (ab 26). Die Prämien für Kinder sind deutlich reduziert.

Versicherungsmodell

Je nach gewähltem Modell erhalten Sie einen Rabatt von bis zu 25% auf die Standardprämie. Mehr dazu: Krankenkassenmodelle.

Franchise

Je höher die selbst gewählte Franchise (CHF 300 bis 2’500), desto günstiger die Prämie. Mehr dazu: Franchise.

Franchise und Selbstbehalt: So funktioniert die Kostenbeteiligung

Bei medizinischen Leistungen beteiligen Sie sich selbst an den Kosten. Die Kostenbeteiligung besteht aus drei Elementen:

  • Franchise: Den Franchisebetrag zahlen Sie pro Kalenderjahr vollständig selbst, bevor die Krankenkasse zahlt. Sie wählen die Höhe selbst: CHF 300, 500, 1’000, 1’500, 2’000 oder 2’500 für Erwachsene.
  • Selbstbehalt: Nach Abzug der Franchise übernehmen Sie noch 10% der weiteren Kosten. Der Selbstbehalt ist auf CHF 700 pro Jahr begrenzt (Kinder: CHF 350).
  • Spitalkostenbeitrag: Bei einem Spitalaufenthalt zahlen Sie CHF 15 pro Tag selbst. Dieser Beitrag gilt für Erwachsene ab 19 Jahren.

Rechenbeispiel: Arztrechnung CHF 1’000 (Franchise CHF 300)

Franchise: CHF 300 (zahlen Sie selbst). Verbleibende Rechnung: CHF 700. Selbstbehalt 10% von CHF 700 = CHF 70 (zahlen Sie selbst). Die Krankenkasse übernimmt CHF 630. Ihre Gesamtkosten: CHF 370.

Wechseln und sparen: So geht es

Weil die Leistungen bei allen Kassen identisch sind, lohnt sich ein Kassenwechsel immer dann, wenn Sie zu viel bezahlen. Haushalte, die Kasse, Modell und Franchise optimieren, sparen im Schnitt CHF 1’500 pro Jahr. In teuren Kantonen bis zu CHF 3’000.

Der Wechsel per 1. Januar ist jederzeit möglich. Die Kündigung muss bis 30. November eingegangen sein. Unsere Krankenkassenexperten übernehmen Vergleich, Beratung und Kündigung kostenlos für Sie. Mehr dazu: Krankenkassenwechsel.

Offizielle Quellen

Häufige Fragen zur Grundversicherung

Was ist der Unterschied zwischen Grundversicherung und Zusatzversicherung?

Die Grundversicherung (OKP) ist gesetzlich vorgeschrieben. Ihr Leistungskatalog ist bei allen Kassen identisch und die Aufnahme erfolgt ohne Gesundheitsprüfung. Die Zusatzversicherung ist freiwillig, erweitert den Schutz und unterliegt privatem Versicherungsrecht. Wer sie abschliessen möchte, muss eine Gesundheitsprüfung bestehen.

Muss ich wirklich eine Grundversicherung haben?

Ja. Alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz müssen sich innerhalb von 3 Monaten nach Einreise oder Wohnsitznahme bei einer Krankenkasse versichern. Wer das nicht tut, wird von der kantonalen Behörde einer Kasse zugeteilt.

Sind die Leistungen wirklich bei jeder Krankenkasse gleich?

Ja, vollständig. Das BAG schreibt den Leistungskatalog gesetzlich vor. Eine Kasse darf weder Leistungen streichen noch zusätzliche Grundversicherungsleistungen anbieten.

Kann mir eine Krankenkasse die Grundversicherung verweigern?

Nein. Für die Grundversicherung gilt der Kontrahierungszwang: Jede Kasse muss jeden Antragsteller aufnehmen, unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand. Das ist ein grundlegender Unterschied zur Zusatzversicherung, wo eine Gesundheitsprüfung stattfindet.

Wann kann ich die Krankenkasse wechseln?

Per 1. Januar jedes Jahres. Die Kündigung muss spätestens am 30. November beim bisherigen Versicherer eingegangen sein. Mehr dazu: Krankenkassenwechsel.

Deckt die Grundversicherung Behandlungen im Ausland?

Nur im Notfall. Die Grundversicherung übernimmt Notfallbehandlungen im Ausland, jedoch maximal den doppelten Betrag, den sie in der Schweiz zahlen würde. Für umfangreichen Auslandsschutz empfehlen wir eine entsprechende Zusatzversicherung.