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Krankenkasse wechseln 2027

So einfach geht es und so viel sparen Sie.

Hände tippen auf einem Laptop, daneben ein Glas Tee

Warum sich ein Kassenwechsel lohnt

Die Grundversicherung ist in der Schweiz gesetzlich geregelt. Die Leistungen sind bei allen Krankenkassen identisch. Wer bei einer teuren Kasse versichert ist, bezahlt für genau denselben Schutz mehr als nötig.

Haushalte, die Kasse, Modell und Franchise gleichzeitig optimieren, sparen im Schnitt CHF 1’500 pro Jahr. In teuren Kantonen wie Genf oder Basel-Stadt sind bis zu CHF 3’000 möglich.

Gut zu wissen

Viele Menschen wechseln nie. Nicht weil es sich nicht lohnt, sondern weil sie den Aufwand scheuen. Unsere Krankenkassenexperten übernehmen den gesamten Prozess. Kostenlos.

Wechseln in 4 Schritten

Ein Kassenwechsel ist einfacher als gedacht. Diese vier Schritte führen Sie sicher durch den Prozess:

  1. Vergleichen. Ermitteln Sie die Prämien der günstigsten Kassen für Ihren Kanton, Ihr Alter und Ihr bevorzugtes Modell. Das dauert nur 2 Minuten.
  2. Neue Kasse wählen und anmelden. Wählen Sie die günstigste Kasse und stellen Sie den Antrag für die neue Grundversicherung. Die neue Kasse bestätigt die Aufnahme. Ohne Gesundheitsprüfung.
  3. Alte Kasse kündigen. Kündigen Sie die bisherige Kasse schriftlich. Die Kündigung muss bis 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Einschreiben empfohlen. Wir übernehmen diesen Schritt kostenlos für Sie.
  4. Bestätigung abwarten. Die bisherige Kasse bestätigt die Kündigung. Der neue Versicherungsschutz beginnt am 1. Januar. Der Wechsel ist abgeschlossen.

Fristen: Was Sie unbedingt wissen müssen

Die wichtigste Frist beim Kassenwechsel ist der 30. November. An diesem Tag muss die Kündigung beim bisherigen Versicherer eingegangen sein. Wer die Frist verpasst, ist für ein weiteres Jahr gebunden.

TerminWas gilt
30. NovemberLetztmögliches Eingangsdatum der Kündigung beim bisherigen Versicherer. Massgeblich ist das Eingangsdatum, nicht das Datum des Poststempels.
1. JanuarBeginn des neuen Versicherungsschutzes bei der neuen Kasse.
PrämienerhöhungErhöht die bisherige Kasse die Prämie, können Sie mit einem Monat Frist auf Ende des Monats vor der Erhöhung kündigen.

Tipp

Schicken Sie die Kündigung immer per Einschreiben. So haben Sie einen Nachweis und können im Streitfall belegen, dass die Kündigung rechtzeitig abgeschickt wurde.

5 Fehler, die beim Kassenwechsel immer wieder passieren

  1. Zu spät kündigen. Die häufigste Falle. Massgeblich ist der Eingang beim Versicherer, nicht das Absendedatum. Schicken Sie die Kündigung spätestens am 27. November ab.
  2. Zusatzversicherung vergessen. Grundversicherung und Zusatzversicherung können bei verschiedenen Kassen laufen. Wer die Zusatzversicherung gleichzeitig wechseln möchte, muss eine Gesundheitsprüfung bestehen.
  3. Kündigung ohne Anschlussversicherung. Kündigen Sie erst, wenn die neue Kasse die Aufnahme bestätigt hat. Nur so sind Sie lückenlos versichert.
  4. Modell nicht mitoptimieren. Wer nur die Kasse wechselt, lässt oft Geld liegen. Wechseln Sie gleichzeitig auf ein günstigeres Modell und passen Sie die Franchise an. So sparen Sie am meisten.
  5. Laufende Behandlungen vergessen. In der Grundversicherung gibt es bei laufenden Behandlungen keine Probleme. Bei der Zusatzversicherung sollten Sie laufende Fälle vor einem Wechsel abklären.

Zusatzversicherung: Was beim Wechsel anders ist

Die Zusatzversicherung unterliegt dem privaten Versicherungsrecht (VAG), nicht dem KVG. Das hat wichtige Folgen.

Es gibt keine Aufnahmepflicht. Wer die Zusatzversicherung wechseln möchte, muss eine Gesundheitsprüfung bestehen. Bei bestehenden Erkrankungen kann die neue Kasse Leistungen ausschliessen oder die Aufnahme verweigern.

Für viele Menschen ist es deshalb sinnvoll, die Zusatzversicherung nicht gleichzeitig mit der Grundversicherung zu wechseln, sondern separat zu beurteilen.

Häufige Fragen zum Kassenwechsel

Bis wann muss ich kündigen, um per 1. Januar zu wechseln?

Die Kündigung muss bis 30. November beim bisherigen Versicherer eingegangen sein. Massgeblich ist das Eingangsdatum beim Versicherer, nicht das Datum des Poststempels. Schicken Sie die Kündigung spätestens am 27. November per Einschreiben ab.

Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist verpasse?

Wenn die Kündigung nicht bis 30. November eingegangen ist, bleibt die Versicherung für ein weiteres Kalenderjahr bestehen. Ausnahme: Erhöht Ihre Kasse die Prämie, können Sie mit einem Monat Frist auf Ende des Monats vor der Erhöhung kündigen.

Kann die neue Kasse mich ablehnen?

Nein. Für die Grundversicherung gilt Aufnahmepflicht. Jede Kasse muss jeden Antragsteller aufnehmen, ohne Gesundheitsprüfung. Eine Ablehnung ist bei der Grundversicherung nicht möglich.

Kann ich auch die Zusatzversicherung gleichzeitig wechseln?

Das ist möglich, aber mit Risiken verbunden. Die Zusatzversicherung unterliegt privatem Recht. Es findet eine Gesundheitsprüfung statt. Bei bestehenden Erkrankungen kann die neue Kasse Leistungen ausschliessen oder die Aufnahme verweigern. Wir empfehlen, beide separat zu beurteilen.

Muss ich den Wechsel selbst organisieren?

Nein. Unsere Krankenkassenexperten übernehmen den gesamten Prozess für Sie: Vergleich, Anmeldung bei der neuen Kasse und Kündigung bei der alten. Kostenlos und ohne Aufwand für Sie.

Was ändert sich beim Wechsel für laufende Behandlungen?

In der Grundversicherung ändert sich nichts. Laufende Behandlungen werden von der neuen Kasse ohne Unterbrechung weitergeführt. Bei der Zusatzversicherung sollten Sie laufende Fälle vor einem Wechsel abklären.