Was ist die Prämienverbilligung?
Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) ist eine direkte staatliche Unterstützung, die von Bund und Kantonen finanziert wird. Sie soll sicherstellen, dass die Prämien für die Grundversicherung für Personen mit geringerem Einkommen tragbar bleiben.
Bund und Kantone legen gemeinsam fest, welche Einkommensgruppen Anspruch auf Verbilligung haben und wie hoch diese ausfällt. Die Ausgestaltung ist kantonal unterschiedlich. Einige Kantone zahlen die Verbilligung automatisch aus, andere verlangen einen aktiven Antrag.
Wer hat Anspruch auf Prämienverbilligung?
Rund ein Drittel aller in der Schweiz versicherten Personen hat Anspruch auf Prämienverbilligung. Berechtigt sind grundsätzlich Personen, bei denen die Krankenkassenprämie im Verhältnis zu ihrem Einkommen eine bestimmte Belastungsgrenze übersteigt.
Besonders relevante Gruppen:
Personen mit tiefem Einkommen
Wer Ergänzungsleistungen (EL) oder Sozialhilfe bezieht, hat in der Regel automatisch Anspruch und wird häufig direkt benachrichtigt.
Mittleres Einkommen
Auch Personen mit mittlerem Einkommen können je nach Kanton anspruchsberechtigt sein. Die genaue Einkommensgrenze ist von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich.
Familien mit Kindern
Für Kinder und junge Erwachsene bis 25 Jahre in Ausbildung gelten bei tiefen und mittleren Einkommen besonders hohe Mindestverbilligungen. Mehr zur Krankenkasse für Familien.
Rentnerinnen und Rentner
Viele Pensionierte, die trotz Rente ein tiefes Nettoeinkommen haben, sind anspruchsberechtigt. Prüfen Sie Ihren Anspruch aktiv.
Wie hoch ist die Prämienverbilligung?
Die Höhe der Verbilligung ist kantonal sehr unterschiedlich. Einige Kantone übernehmen für berechtigte Personen nahezu die gesamte Prämie, andere zahlen nur einen Pauschalbetrag.
Seit 2026 müssen alle Kantone einen Mindestbetrag für die Prämienverbilligung einsetzen. Wer Anspruch hat und wie viel ausbezahlt wird, legt weiterhin Ihr Wohnkanton fest.
Wie und wo beantragen Sie die Prämienverbilligung?
In den meisten Kantonen müssen Sie die Prämienverbilligung aktiv beantragen. Die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen kantonalen Stelle. Je nach Kanton ist das die Gemeinde, das Steueramt, die Ausgleichskasse oder eine eigene Dienststelle.
Einige Kantone informieren berechtigte Personen automatisch und stellen den Antrag zur Verfügung. Andere verlangen eine proaktive Anmeldung. Prüfen Sie die Regeln in Ihrem Kanton.
Diese Unterlagen benötigen Sie in der Regel:
- letzte Steuererklärung
- aktuelle Krankenkassenpolice
- Ausweis
- allenfalls Angaben zur Familiensituation
Prämienverbilligung und Kassenwechsel kombinieren
Prämienverbilligung und ein Kassenwechsel sind keine Gegensätze, sondern ergänzen sich. Wer die staatliche Unterstützung beantragt und zur günstigsten Kasse wechselt, spart doppelt.
Unsere Krankenkassenexperten beraten Sie gerne, wie Sie beides optimal kombinieren. Wir berechnen, welche unserer 11 Partnerkassen in Ihrer Situation am günstigsten ist. Und wir klären mit Ihnen zusammen den möglichen Anspruch auf Zusatzversicherungen und staatliche Verbilligung.
Quellen
Prüfen Sie Ihren Anspruch direkt beim Bund:
- Prämienverbilligungen pro Kanton (BAG): offizielle Übersicht aller kantonalen Stellen. Dort prüfen Sie Ihren Anspruch und finden das Antragsformular.
In den meisten Kantonen geht die Prämienverbilligung direkt an Ihre Krankenkasse. Sie bezahlen dann eine tiefere Prämie. Wir können dabei nicht vermitteln, beraten Sie aber gerne.